| 2-Phasen-Ausbildung (WAB) | ||||
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| | Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellte, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre auf Probe. | |||
| | Während der Probezeit muss die zweitägige obligatorische Weiterbildung absolviert werden. | |||
| | Ist die ganze Weiterbildung absolviert, wird der Führerausweis nach Ablauf der Befristung definitiv ausgestellt. | |||
| Das
oft zitierte «grüne L» hat übrigens mit der Einführung des
Führerausweises auf Probe nichts zu tun. Fahrzeuge, welche von InhaberInnen
eines befristeten Führerausweises geführt werden, müssen nicht speziell
gekennzeichnet werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.verkehrssicherheitsrat.ch |
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| Kursanbieter: Test & Training TCS | ||||
| Weitere Informationen finden Sie unter: www.tcs.ch | ||||
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