Der Weg zum Führerausweis
         
 
         
Was ist zu tun?
1. Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises
2. Sehtest
3. Gesuch einreichen
4. Nothelferkurs
5. Basistheorie lernen
6. Theorieprüfung
7. Lernfahrausweis
8. Fahrstunden
9. Verkehrskundeunterricht
10. Praktische Führerprüfung

11. 2-Phasen-Ausbildung (WAB)
  Checkliste: «Was ist zu tun?»
Ablauf: «Der Weg zum Führerausweis»
 
1. Formular: Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises
Um den Führerausweis der Kategorie B zu erwerben, braucht es einen Lernfahrausweis.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.
Gesuchsformulare sind bei folgenden Stellen erhältlich: Fahrschule, Polizei und Strassenverkehrsamt.
Gesuche werden frühestens acht Wochen vor Erreichen des Mindestalters entgegengenommen.
 
Formular: Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises
Kosten Strassenverkehrsamt
 
2. Sehtest
Sehtest bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt durchführen lassen.
Der Sehtest ist 6 Monate gültig.
Bei der Untersuchung sind das ausgefüllte Gesuchsformular inkl. Fotos sowie Identitätskarte oder Pass vorzuweisen.
Ein Brillenrezept genügt nicht.
 
Liste der anerkannten Optiker
 
3. Gesuch einreichen
Einsenden der vollständigen Unterlagen
inklusive 2 farbigen Passfotos ohne Kopfbedeckung und Sonnenbrille im Format 35 x 45 mm
Bescheinigung der Sehprüfung durch einen autorisierten Augenoptiker oder einen Augenarzt
Bestätigung der Einwohnerkontrolle durch Stempel auf dem Gesuchsformular
Adresse: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern
oder
 
Persönliche Vorsprache am Schalter des Strassenverkehrsamtes Bern
Adresse: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern
Bescheinigung der Sehprüfung durch einen autorisierten Augenoptiker oder einen Augenarzt
Identitätskarte oder Pass zur Kontrolle der Personalien und Identifikation.
von Schweizerinnen und Schweizern: Niederlassungsausweis
von Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis im Original
Adresse: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern
 
Strassenverkehrsamt
Das Strassenverkehrsamt stellt die Anmeldekarte für die Basistheorieprüfung zu.
Erst nach bestandener Prüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt.
 
4. Nothilfekurs
Bei der erstmaligen Anmeldung zur Basistheorieprüfung ist der Nothelferausweis beizulegen.
Die Bestätigung des Kurses ist 6 Jahre gültig.
Der Nothilfekurs kann schon vor dem 18. Lebensjahr absolviert werden.
Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und Rettungstruppen sowie Zivilschutzangehörige mit 4tägigem Einführungskurs «Sanität» sind vom Kursbesuch befreit.
 
5. Basistheorie
Die Theorie kann mit Hilfe einer Lern-CD oder beim «Bögele» in einem Theoriestudio gelernt werden.
So kann des Frage- und Antwortsystem des Fragenkatalogs kennengelernt werden.
Fragen genau lesen, manchmal sind Kleinigkeiten entscheidend.
 
 
6. Theorieprüfung
Das Strassenverkehrsamt stellt die Anmeldekarte für die Basistheorieprüfung zu.
Sich mit der Anmeldekarte oder im Internet zur Theorieprüfung anmelden.
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt (nach dem 18. Geburtstag).
 
Ziel der Prüfung
An der theoretischen Führerprüfung wird festgestellt, ob der Bewerber die Verkehrsvorschriften kennt und die grundlegenden Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmassnahmen besitzt.
 
Ablauf der Prüfung
Die Verkehrstheorieprüfung umfasst 50 Fragen, davon 10 mit 2 Antworten und 40 mit drei Antwortmöglichkeiten; sie entsprechen denjenigen des Fragekataloges der ASA.
Die Zusammenstellung der Antwortmöglichkeiten ist hingegen nicht immer identisch mit denjenigen im Fragenkatalog. Bei Fragen mit drei vorgegebenen Antwortmöglichkeiten können auch zwei Antworten richtig sein, wobei natürlich beide angekreuzt werden müssen.
Die falsch angekreuzten Antworten werden in die Bewertung miteinbezogen.
Die theoretische Führerprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 126 (90%) von 140 möglichen Punkten erreicht worden sind (= max. 14 Fehler).
Das Punktemaximum ergibt sich aus 40 Fragen mit je drei und aus 10 Fragen mit je zwei Punkten.
 
Sprachen
Das Strassenverkehrsamt Bern bietet die theoretische Führerprüfung in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie Englisch an.
 
7. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis erteilt.
Der Lernfahrausweis (Kategorie B) ist 24 Monate gültig.
Eine Verlängerung oder ein Unterbruch ist nicht möglich.
Dagegen kann nach dem Gültigkeitsablauf auf üblichem Weg ein zweiter Lernfahrausweis beantragt werden, sofern nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind oder ein Test die Fahreignung bestätigt hat.
 
 
9. Verkehrskunde
Bei der Anmeldung für die praktische Prüfung ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde beizulegen.
Voraussetzung für den Besuch des Verkehrskundekurses ist der Besitz eines Lernfahrausweises.
Die Kursdauer beträgt 8 Stunden (4 x 2 Stunden)
Der Kurs muss mit der Lektion 1 begonnen werden, kann aber in beliebiger Reihenfolge fortgesetzt werden.
Der Kursbesuch darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
 
 
10. Fahrstunden
Mit der Ausbildung kann nach dem Erhalt des Lernfahrausweises sofort begonnen werden.
Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren in Besitze des Führerausweises der entsprechenden Kategorie ist.
   
Legen Sie Wert auf eine gründliche Ausbildung
Hauptziel soll nicht das möglichst rasche Ablegen der Führerprüfung sein, sondern die Fähigkeit, das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher zu führen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei einer Fachperson (Fahrschule) ausbilden zu lassen.
Der Fahrschulwagen ist mit einer Doppelbedienanlage ausgerüstet. Damit können Sie gefahrlos üben, um das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher zu führen.
 
10. Führerprüfung
Die Führerprüfungen werden durch die Verkehrsprüfzentren abgenommen.
Anlässlich der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln, auch in schwierigen Verkehrssituationen, vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
In der Regel wird die praktische Führerprüfung bei jeder Witterung abgenommen.
Die Fahrlehrer begleiten ihre Schüler zur Führerprüfung.
Prüfungsdauer: 60 Minuten für die Kategorie B.
   
Prüfungsanmeldung
In der Regel durch den Fahrlehrer oder mit der entsprechenden Karte an das kantonale Strassenverkehrsamt
Zwischen Anmeldung und Prüfungstermin liegen mindestens 4–6 Wochen.
   
Wiederholen der Prüfung
Wer die praktische Führerprüfung nicht besteht, kann sie wiederholen.
   
Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung wird der Führerausweis im Kreditkartenformat per Post zugestellt.
Probezeit: 3 Jahre
 
11. Zwei-Phasen-Ausbildung (WAB)
Wer nach dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellte, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre auf Probe.
Während der Probezeit muss die zweitägige obligatorische Weiterbildung absolviert werden.
Ist die ganze Weiterbildung absolviert, wird der Führerausweis nach Ablauf der Befristung definitiv ausgestellt.
Das oft zitierte «grüne L» hat übrigens mit der Einführung des Führerausweises auf Probe nichts zu tun.
Fahrzeuge, welche von InhaberInnen eines befristeten Führerausweises geführt werden, müssen nicht speziell gekennzeichnet werden.
 
Anmeldungen und Auskünfte
Telefon 079 718 74 11
 
 
 
 
 
 
 
 
3027 Bern
Telefon 079 718 74 11